OpenAI:Werbeformen | Wero: bei Eventim | Täuschende Preiswerbung verboten | Online Marketing Weekly
10.11.2025 2 min squadt GmbH
Zusammenfassung & Show Notes
(00:00) - Themen in dieser Woche
(00:13) - OpenAI: Altman öffnet Tür für Anzeigen in ChatGPT
Sam Altman (CEO, OpenAI) lehnt Google-typische Pay-to-Rank-Anzeigen ab, stellt aber in einem Interview in Aussicht, „eine Art von Anzeigen“ zukünftig zu testen. Bevorzugt werden zahlungsneutrale Modelle wie Transaktionsgebühren, etwa wenn Buchungen direkt in ChatGPT ausgelöst werden. Konkrete Formate sind offen; Altman betont zugleich, dass Werbung nicht die größte Erlösquelle sein wird.
(00:38) - Wero startet eingeschränkt im deutschen E-Commerce
Der EU-Bezahldienst Wero ist überraschend im Online-Handel gestartet – zunächst bei Eventim. Die Zahlung erfolgt per QR-Code im Checkout und wird in der Banking-App bestätigt. Aktuell ist der Dienst nur für die Kundschaft von Sparkasse und Volksbank freigeschaltet; andere Institute zeigen teils Fehlermeldungen. In rund zwei Wochen soll eine Roadmap folgen. Im Gespräch sind u. a. Deutsche Bahn, Otto und Mediamarkt-Saturn; Wero verweist auf rund 45 Mio. User*innen in Europa.
(01:07) - LG Bochum verurteilt Shop: Irreführung mit „neu“ und Streichpreis
Das Landgericht Bochum wertete die Kombination aus Streichpreis und dem Zusatz „neu“ neben dem Preis als irreführend. Der Referenzpreis war nicht der niedrigste der letzten 30 Tage, wie es die Preisangabenverordnung verlangt. Händler*innen müssen bei Rabattwerbung den niedrigsten 30-Tage-Preis als Vergleich angeben. Zulässig bleibt der Vergleich mit der UVP, sofern dies eindeutig als solcher gekennzeichnet ist.
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